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Fortuna Düsseldorf: Geisterspiel-Urteil aufgehoben
10.08.2012 21:35
O-Ton Hans E. Lorenz, Vorsitzender DFB-Sportgericht- zur UrteilsverkündungO-Ton Horst Kletke, Anwalt Fortuna Düsseldorf- über Reaktionen der Düsseldorfer, Konsequenzen und eventuelle NachverhandlungenO-Ton Paul Jäger, Finanzvorstand Fortuna Düsseldorf- über das Urteil und die möglichen KonsequenzenSID sp kfweitere Informationen zu diesem Thema:Frankfurt/Main, 10. August (SID) - Zwei Teilausschlüsse statt ein Geisterspiel: Bundesliga-Rückkehrer Fortuna Düsseldorf hat vor dem DFB-Sportgericht einen Teilerfolg gefeiert und darf das erste Saison-Heimspiel am 1. September (18.30 Uhr) gegen den rheinischen Rivalen Borussia Mönchengladbach vor 25.000 eigenen Fans und maximal 5000 Gäste-Anhänger austragen.Das ursprüngliche Geisterspiel-Urteil wurde auch wegen Sicherheitsbedenken umgewandelt in zwei Teilausschlüsse in den ersten beiden Heimspielen der Fortuna gegen Gladbach und den SC Freiburg (22. September). Zudem wurde die Geldstrafe von 100.000 auf 150.000 Euro erhöht. Über den Gang vor das Bundesgericht wollen die Düsseldorfer in den kommenden Tagen entscheiden - die Frist beträgt eine Woche. "Wir behalten es uns vor, in Berufung zu gehen", sagte Fortuna-Anwalt Horst Kletke.Der Vorsitzende Richter Hans E. Lorenz begründete die Aufteilung der Strafe mit einem Rechenbeispiel: "Einhalb und einhalb ist auch eins. Die wirtschaftlichen Folgen für den Verein sind dieselben wie bei einem Geisterspiel". Nach der knapp vierstündigen mündlichen Verhandlung rückte das Sportgericht damit aber von dem Urteil ab, das zuvor im schriftlichen Einzelrichter-Verfahren gefällt worden war.Ausschlaggebend für die Umwandlung des Urteils war offenbar auch die Einschätzung des Zeugen Ralf Kazmierczak zum brisanten Derby. Der zuständige Einsatz-Bereichsleiter für das Düsseldorfer Stadion hatte gewarnt, dass es bei einem etwaigen Geisterspiel in der Altstadt zu einem gefährlichen Ansturm beider Fan-Lager kommen könnte. "Unser Auftrag ist: Rettet die Düsseldorfer Altstadt", scherzte Lorenz, der den Platzsturm der Fortuna-Fans als bedenklich, aber nicht bösartig bezeichnete: "Die Zuschauer dachten, das Spiel sei zuende."Kletke hatte auf eine Geldstrafe plädiert. Der Kontrollausschuss-Vorsitzende Anton Nachreiner hielt an seiner Forderung nach einem Geisterspiel plus 100.000-Euro-Strafe fest, meinte aber auch, dass er sich mit zwei Teilausschlüssen "anfreunden" könne. Dieser Empfehlung entsprach das Sportgericht.Die Fortuna, die 31.000 Dauerkarten verkauft hat, war aufgrund der Vorkommnisse im Relegationsrückspiel am 15. Mai gegen Hertha BSC zu einem Geisterspiel" im ersten Saison-Heimspiel nach 15-jähriger Erstiga-Abstinenz verurteilt worden. Die Strafe hatte zu heftigen Protesten vonseiten des Aufsteigers geführt.Die Düsseldorfer dürfen aber weiter auf ein volles Haus gegen Gladbach hoffen, wenn sie das DFB-Bundesgericht anrufen. Dies hatten zuvor auch Bundesliga-Rivale Eintracht Frankfurt und Drittligist Karlsruher SC getan. Weil die Mühlen der Justiz langsam mahlen, hatten die Badener das laut Sportgerichts-Urteil ursprünglich für den 2. Spieltag vorgesehene Geisterspiel erst am 4. Spieltag austragen müssen. Bei der Eintracht hatte das Bundesgericht den Teilausschluss der Zuschauer im ersten Heimspiel am 25. August gegen Bayer Leverkusen sogar nochmal reduziert.Das DFB-Sportgericht bestrafte Düsseldorf wegen fünf Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, zweimal in Tateinheit mit nicht ausreichendem Ordnungsdienst. In der Nachspielzeit der Partie gegen Hertha waren Hunderte von Düsseldorfer Zuschauern auf das Spielfeld gestürmt, sodass Schiedsrichter Wolfgang Stark (Ergolding) die Partie für gut zwanzig Minuten unterbrechen musste, ehe er das Spiel noch einmal für rund 90 Sekunden fortsetzte.SID ul hs
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