Cloppenburg - Der Sohn eines echten Polizisten hat als falscher Polizist mit Schauermärchen in Cloppenburg und Bremen gnadenlos ältere Menschen abgezockt. Dafür hat das Cloppenburger Amtsgericht den 35-Jährigen aus Bremen zu einer Haftstrafe von 22 Monaten auf Bewährung verurteilt. Schuldig gesprochen wurde der Angeklagte wegen gewerbsmäßigen Betruges in vier Fällen. Und nur, weil der 35-Jährige ein Geständnis abgelegt hat, die Taten schon längere Zeit zurückliegen und der Angeklagte auch schon in dieser Sache in Untersuchungshaft gesessen hat, konnte es noch bei einer Bewährungsstrafe bleiben.
Kaution einbehalten
Außerdem behält der Staat eine Kaution in Höhe von 4000 Euro ein. Die war gezahlt worden, damit der 35-Jährige vorzeitig die Untersuchungshaft beenden konnte. Die dreisten Taten, die dem Verfahren zugrunde lagen, unterscheiden sich von den gängigen Taten, mit denen Gauner ältere Menschen abzocken. In den meisten Fällen erhalten die Senioren Anrufe angeblich von der Polizei. Verbrecherbanden seien in der Nähe ihres Hauses festgenommen worden. Bei den Festgenommenen sei ein Zettel mit ihrer Anschrift gefunden worden. Einige habe man nicht dingfest machen können. Deswegen sei nun zu erwarten, dass auch sie ausgeraubt werden könnten. Geld und Wertsachen seien nun der Polizei zu übergeben, damit diese alles in Sicherheit bringen könne, so die gängige Masche der Senioren-Abzocker.
Im vorliegenden Fall ging es um Falschgeld, das angeblich korrupte Bankmitarbeiter den Senioren statt echter Scheine ausgezahlt hätten. Das „Falschgeld“ sei der Polizei auszuhändigen, damit diese das Geld prüfen könne. Ein Beamter komme gleich vorbei und hole das Geld ab.
Handwerk gelegt
Es sei auch die EC-Karte nebst PIN mitzugeben, damit auch die geprüft werden könne. Der Angeklagte war dann der „Beamte“, der das Geld und die EC-Karten nebst PIN bei den Senioren in Cloppenburg und Bremen abholte. Dann wurden die Konten geplündert. Ein 85-Jähriger aus Bremen hatte der Bande dann das Handwerk gelegt. Er hatte schon 1400 Euro gezahlt, die Bande wollte aber weitere 5000 Euro. Die Polizei (der Angeklagte) käme gleich noch einmal vorbei.
Dem 85-Jährigen war verboten worden zu telefonieren. Die Leitung müsse freibleiben. Der betagte Herr hatte auch nicht telefoniert, er war mit dem Fahrrad zur echten Polizei gefahren. Als der Angeklagte dann an der Tür des 85-Jährigen klingelte, öffnete dann auch die echte Polizei. In der Familie des Angeklagten mit dem Vater als echten Polizisten soll es danach zu Unruhen gekommen sein.