Haprstedt - Im Harpstedter Missbrauchs- und Misshandlungs-Prozess vor der Großen Jugendkammer des Oldenburger Landgerichts gegen ein Ehepaar aus der Samtgemeinde Harpstedt haben am Mittwoch die laut Anklage sexuell missbrauchten und geschundenen Kinder als Zeugen ausgesagt. Wie berichtet, soll der 39-jährige Ehemann 2015 seine damals neunjährige Tochter vergewaltigt und seinen siebenjährigen Sohn schwerst misshandelt, seine 34-jährige Ehefrau Beihilfe zu den Misshandlungen des Jungen geleistet haben.
Angeklagte müssen Saal verlassen
Die beiden Angeklagten wollen im Prozess nichts sagen. Deswegen mussten die Kinder als Zeugen gehört werden. Während ihrer Vernehmung war die Öffentlichkeit vom Verfahren ausgeschlossen. Es gelte, die jungen Zeugen zu schützen, sagte der Vorsitzende Richter Torben Tölle. Die Anwältin der Kinder hatte schon im Vorfeld des Prozesses den Antrag nicht nur auf Ausschluss der Öffentlichkeit gestellt, sondern auch auf Ausschluss der Angeklagten vom Verfahren.
Die Kinder, die in Einrichtungen leben, könnten im Beisein der Angeklagten nicht aussagen, so die Begründung dafür, dass auch die Angeklagten entfernt werden sollten. Die heute 16-jährige Tochter des Angeklagten musste zuerst aussagen. Zitternd saß sie auf dem Stuhl im Sitzungssaal, bis sie an der Reihe war. Die 16-Jährige hatte zunächst noch erlaubt, dass die Angeklagten während ihrer Aussage im Sitzungssaal bleiben, doch dann ging es nicht mehr. Die Angeklagten mussten den Saal verlassen.
Ihr zierlicher Bruder, heute 14 Jahr alt, hatte von Anfang an gewünscht, dass während seiner Aussage sowohl die Öffentlichkeit als auch die beiden Angeklagten vom Verfahren ausgeschlossen werden. Die Aussagen der jungen Zeugen wurden per Video in einen Nebenraum übertragen, wo die Angeklagten Platz nehmen mussten.
Prozess wird fortgesetzt
Die Mutter des Hauptangeklagten sollte ebenfalls am Mittwoch als Zeugin aussagen. Auch sie war laut Anklage Opfer geworden. Sie soll dem kleinen Jungen beigestanden haben, als er wieder einmal verprügelt werden sollte. Der Angeklagte (ihr Sohn) soll seine Mutter dann getreten und ihr Haarbüschel ausgerissen haben. Nach einem Attest ist die Mutter des Angeklagten heute aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage, als Zeugin auszusagen.
Mit der Anklage wird der Ehefrau des Hauptangeklagten vorgeworfen, ihrem Ehemann ein Kissen für das Gesicht des Sohnes gereicht zu haben, damit er diesen lautlos verprügeln konnte. Die Frau ist die Stiefmutter der Kinder.
Am Mittwoch war nun auch die leibliche Mutter der Kinder anwesend. Sie durfte im Sitzungssaal bleiben. Der Prozess wird fortgesetzt.