Oldenburg - Als Tatiana Keese am 16. November an ihrem Auto einen Strafzettel wegen Falschparkens vorfand, war sie irritiert. Die 45-Jährige, die in der Fußgängerzone wohnt, besitzt einen Bewohnerparkausweis, der sie berechtigt, im Bereich um den Cäcilienplatz zu parken. Über 30 Euro im Jahr bezahlt sie dafür und nun gab’s ein Knöllchen über 25 Euro.
Das Ärgernis
Ihren Wagen hatte Tatiana Keese Tage zuvor an der Cäcilienstraße vor der Hausnummer 8 geparkt. Wie gewöhnlich, so erzählt sie, sei sie vom Cäcilienplatz gekommen und nach links in die Cäcilienstraße abgebogen. Dort habe sie nach einigen Metern gewendet, um ihr Auto auf der gegenüberliegenden Straßenseite abzustellen. Erst am 16. November sah sie ihren Pkw wieder. Mit dem Strafzettel am Scheibenwischer – wie bei weiteren Autos. Eine Mitarbeiterin des Ordnungsamtes informierte sie über das ab dem 16. November geltende Halteverbots. Tatiana Keese war baff. Und verärgert.

Ärgert sich: Als Tatiana Keese ihr Auto an der Cäcilienstraße geparkt hatte, gab es dieses temporäre Halteverbotsschild noch nicht.

Der übliche Weg: Vom Cäcilienplatz aus ist Tatiana Keese nach links in die Cäcilienstraße abgebogen. Nach ihrer Meinung müsst schon hier auf das Halteverbot hingewiesen werden.

Wohin zeigt das Verbotsschild? Es könnte sich auf die Cäcilienstraße oder auch auf die Straße Cäcilienplatz beziehen, kritisiert Tatiana Keese die Beschilderung.
Als Nutzerin des Bewohnerparkscheins wisse sie, dass es zum Lambertimarkt in der Cäcilienstraße ein zusätzliches absolutes Halteverbot gebe. „Das geht immer Ende November los“, sagt sie. Dass nun aber in diesem Jahr – wegen der Pandemie – der Weihnachtsmarkt zeitlich „gestreckt“ wurde und schon am 16. November begann, davon hatte Keese keine Ahnung. Sie sagt: „Leider war die entsprechende Kennzeichnung des Halteverbots in der Cäcilienstraße vor der Nummer 8, als ich mein Auto dort Tage vorher geparkt habe, nicht sichtbar.“
Die Kritik
Ihrer Meinung nach müsste „wenigstens die Transparenz eines kurzfristigen und temporären Halteverbotes bei der Einfahrt in die Halteverbotszone aus jeder Richtung gewährleistet sein“. Das sei, wenn man mit dem Auto vom Cäcilienplatz aus nach links in die Cäcilienstraße einbiege bis zum mittleren Abschnitt der Straße von der Richtung aus nicht der Fall.
Die 45-Jährige kritisiert, dass die Besitzer eines Bewohnerparkscheins nicht rechtzeitig per Brief oder Mail über „die Sperrung“ ihrer Parkzone informiert wurden. Vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Parkscheine klappe das auch. Ihrer Meinung nach ist die Ausschilderung schlecht platziert und nicht gut lesbar. Sie bittet darum, den Verbotsbereich auch von der Straße Cäcilienplatz sichtbar zu machen.
Das sagt die Stadt
Auf Nachfrage dieser Redaktion erklärt Stadtsprecher Stephan Onnen das regelmäßig zum Beginn des Weihnachtsmarktes aufgestellte Halteverbot so: „Der Grund ist, dass in der Vorweihnachtszeit viele auswärtige Busse Gäste für den Lambertimarkt bringen. Durch das Halteverbot wird die Zufahrt der Busse gesichert. Die Busse lassen auf dem Cäcilienplatz die Gäste aussteigen und fahren dann weiter zur Weser-Ems-Halle, wo sie die Wartezeit verbringen.“ Dieses Vorgehen sei den Anwohnern in der Regel auch bekannt. Es sei nicht möglich vorab alle über Änderungen zu informieren. Hier müssten Verkehrsteilnehmer selbst auf die jeweilige gültige Beschilderung achten.
Dass über das Ende der Gültigkeit eines Bewohnerparkausweises informiert werde, sei hingegen planbar und ein Service der Stadt. Die Halteverbote (und die Zusatzschilder) seien nach den Regeln der Straßenverkehrsordnung in regelmäßigen Abständen angebracht worden, bezieht Onnen sich auch auf die Frage, warum man beim Abbiegen vom Cäcilienplatz aus nach links in die Cäcilienstraße nicht über das temporäre Verbot informiert werde.