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Regel von OOWV und Stadt Bei Regenwasserrückhaltung zählt in Oldenburg Zahl der Wohnungen

Das Vier-Parteien-Haus von Reinhold Kühnrich (79) an der Accordialstraße: Der OOWV fordert hier eine Regenwasserrückhaltung.

Das Vier-Parteien-Haus von Reinhold Kühnrich (79) an der Accordialstraße: Der OOWV fordert hier eine Regenwasserrückhaltung.

Thomas Husmann

Oldenburg - Ob 200 Quadratmeter Wohnfläche in einem Haus auf zwei oder wie bei Vermieter Reinhold Kühnrich auf vier Wohnungen verteilt sind, macht für den Oldenburgisch Ostfriesischen Wasserverband bei der Regenwasserrückhaltung einen großen Unterschied. Diese Erfahrung hat Kühnrich (79) mit seinem Vier-Parteien-Haus an der Accordialstraße in Bloherfelde gemacht. Der OOWV forderte dort eine Regenwasserrückhaltung, bei zwei Wohnungen wäre das nicht erforderlich gewesen.

Sozialer Wohnungsbau

Kühnrich war bis 2001 elf Jahre lang Ratsherr der Linken Liste und engagiert sich im sozialen Wohnungsbau. Er meint, „dass hier eine gravierende Lücke in den Normen der Regenwasserspeicherung besteht. Dies wirkt sich bei Bauvorhaben, in meinem Fall Sozialwohnungen für 5,60 Euro Kaltmiete pro Quadratmeter, mit einer Summe von 15.000 bis 20.000 Euro aus. Ein Zweifamilienhaus mit Wohnflächen von über 100 Quadratmeter Fläche pro Wohneinheit – wobei nach oben keine Grenze gesetzt sei – habe nicht die Verpflichtung zur Regenwasserrückhaltung. Kühnrich: „Ein Zustand, der der dringenden Korrektur bedarf.“

Zunehmende Versiegelung

Der Oldenburgisch Ostfriesische Wasserverband kann nach dessen Allgemeinen Entsorgungsbedingungen (AEB) für Oldenburg für alle Häuser, die an den Regen- bzw. Mischwasserkanal angeschlossen sind, eine Rückhalteanlage einfordern, erklärt Reinhard Hövel vom OOWV die Sachlage. Dies sei bei der zunehmenden Verdichtung und Versiegelung des Stadtgebietes und zunehmender Starkregenereignisse dringend erforderlich.

Abstimmung mit Stadt

In Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde der Stadt wendeten der OOWV (bei Einleitung in das Kanalnetz) und die Stadt (bei Einleitung in Gräben bzw. Gewässer) die gleichen Maßstäbe an. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern werde auf Rückhalteanlagen verzichtet. Hövel: „Der Grund ist, dass wir den Verwaltungsaufwand für uns und auch für den einfachen,Häuslebauer’ möglichst gering halten wollen.“ Bei allen anderen Baumaßnahmen (u.a. auch Mehrfamilienhäuser) sei jedoch eine Rückhalteanlage erforderlich.

Unterirdische Lösung teuer

Die Bauherren von Mehrfamilienhäusern oder Gewerbebauten hätten es selbst in der Hand wie sie die Rückhalteanlage gestalten und gegebenenfalls Kosten einsparen könnten. Hövel: „Die teuerste Lösung ist sicherlich ein unterirdischer Stauraumkanal; deutlich günstiger und besser ist zum Beispiel ein naturnah gestaltetes Erdbecken; hier kann das Wasser verdunsten und versickern und wird dem natürlichen Wasserkreislauf wieder zugeführt (Stichwörter: Klimaanpassung / Schwammstadt).“ Wenn jedoch nahezu das gesamte Grundstück bebaut bzw. versiegelt werde, bliebe nur die kostspielige unterirdische Lösung.

Für Kühnrich ist das ein weiterer Kritikpunkt. Er vermiete seine Wohnungen an finanzschwache Personen, die sich kein Auto leisten könnten, müsse aber auf dem Grundstück vier (versiegelte) Stellplätze nachweisen.

Thomas Husmann
Thomas Husmann Redaktion Oldenburg
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