Die EZ titelte „Alter Bebauungsplan gibt Stadt kein Mitspracherecht“ - dies ist unzutreffend. Die Stadt Emden ist Trägerin der Bauleitplanung. Diese Planungshoheit Kernstück der kommunalen Selbstverwaltung und verfassungsrechtlich verbrieft. Als zuständiges Organ kann der Rat grundsätzlich Bebauungspläne ändern oder aufheben – der Bebauungsplan D 75 Ost bildet dabei keine Ausnahme. Für das „Köhnemann-Areal“ wurde im Bebauungsplan seinerzeit ein Campingplatz festgesetzt. Campingplätze sollen auf Dauer dem vorübergehenden Wohnen zu Erholungszwecken in mobilen Unterkünften zur Verfügung stehen. Ob die hier geplanten Tiny Houses selbst und/oder deren Vermietung mit dieser Festsetzung vereinbar sind, ist höchst fraglich. Gleiches gilt für den angedachten „Kanuverleih“. Erst nach Klärung dieser und weiterer rechtlicher Vorfragen „gibt es kein Problem“ mit dem Vorhaben. Es scheint, als habe es sich die Stadtverwaltung wieder einmal einfach gemacht - zu einfach vielleicht.