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Mehr als dreimal möglich: Befristung des Arbeitsvertrages

03.06.2016

Mehr als dreimal möglich: Befristung des Arbeitsvertrages

Mitarbeiter müssen es unter Umständen hinnehmen, dass ihr Arbeitsvertrag öfter als dreimal befristet wird. Das kann dann zulässig sein, wenn es für die Befristung einen Sachgrund gibt, berichtet die Arbeitnehmerkammer Bremen in ihrem Magazin (Ausgabe 4/2016). ...weiterlesen
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