Wer über eine rote Ampel fährt, dem droht eine hohe Strafe. Als Beweis reicht unter Umständen eine Zeugenaussage. Das lässt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Bamberg schließen (Az.: 3 Ss Owi 1310/15), über das der ADAC berichtet.
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