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Für Fotos in sozialen Netzwerken ist Erlaubnis nötig

31.10.2017

Für Fotos in sozialen Netzwerken ist Erlaubnis nötig

Bildrechte Beim Hochladen von eigenen Fotos in sozialen Netzwerken müssen die Bildrechte beachtet werden - sonst drohen Klagen. Sobald eine Person auf dem Bild erkennbar ist, muss diese der Veröffentlichung zustimmen. Doch auch hier gibt es Ausnahmen. Berlin (dpa/tmn) - Lädt man eigene Fotos in soziale Netzwerke wie Facebook oder Instagram oder teilt sie in Whatsapp- oder Messenger-Gruppen, handelt es sich um eine Veröffentlichung. ...weiterlesen
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