Bildrechte Beim Hochladen von eigenen Fotos in sozialen Netzwerken müssen die Bildrechte beachtet werden - sonst drohen Klagen. Sobald eine Person auf dem Bild erkennbar ist, muss diese der Veröffentlichung zustimmen. Doch auch hier gibt es Ausnahmen. Berlin (dpa/tmn) - Lädt man eigene Fotos in soziale Netzwerke wie Facebook oder Instagram oder teilt sie in Whatsapp- oder Messenger-Gruppen, handelt es sich um eine Veröffentlichung.
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