Sechsjährige dürfen allein am Straßenverkehr teilnehmen
Schulpflichtige Kinder dürfen sich grundsätzlich ab dem sechsten Lebensjahr allein im Straßenverkehr bewegen. Das berichtet die Fachzeitschrift «NJW-Spezial» (Heft 6/2015) unter Berufung auf ein Urteil des Landgerichts Saarbrücken. ...weiterlesen