Hochwasserhelfer: Anspruch auf Freistellung vom Job
02.06.2016
Hochwasserhelfer: Anspruch auf Freistellung vom Job
Arbeitgeber müssen Mitarbeiter freistellen, die zum Beispiel bei Freiwilliger Feuerwehr oder Technischem Hilfswerkorganisie rt sind und nun beim Unwetter helfen. Den Lohn erhalten sie weiter. ...weiterlesen