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Hochwasserhelfer: Anspruch auf Freistellung vom Job

02.06.2016

Hochwasserhelfer: Anspruch auf Freistellung vom Job

Arbeitgeber müssen Mitarbeiter freistellen, die zum Beispiel bei Freiwilliger Feuerwehr oder Technischem Hilfswerkorganisie rt sind und nun beim Unwetter helfen. Den Lohn erhalten sie weiter. ...weiterlesen
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