Maklercourtage kann bei arglistiger Täuschung entfallen
10.03.2016
Maklercourtage kann bei arglistiger Täuschung entfallen
Immobilienkäufer müssen unter Umständen keine Maklercourtage zahlen, wenn sie bei einem Kauf arglistig getäuscht wurden. Das ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Frankfurt an der Oder, über das die Zeitschrift «Das Grundeigentum» (Heft 4/2016) berichtet. ...weiterlesen