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Maklercourtage kann bei arglistiger Täuschung entfallen

10.03.2016

Maklercourtage kann bei arglistiger Täuschung entfallen

Immobilienkäufer müssen unter Umständen keine Maklercourtage zahlen, wenn sie bei einem Kauf arglistig getäuscht wurden. Das ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Frankfurt an der Oder, über das die Zeitschrift «Das Grundeigentum» (Heft 4/2016) berichtet. ...weiterlesen
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