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Vorbildung kann Ausbildungsverkürzung rechtfertigen

09.05.2016

Vorbildung kann Ausbildungsverkürzung rechtfertigen

Sind Auszubildende 21 Jahre oder älter, können sie die Ausbildungsdauer mit Zustimmung des Arbeitgebers verkürzen. Darauf weist Fin Mohaupt hin, Leiter der Ausbildungsberatun g der Handelskammer Hamburg. ...weiterlesen
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