Vorbildung kann Ausbildungsverkürzung rechtfertigen
09.05.2016
Vorbildung kann Ausbildungsverkürzung rechtfertigen
Sind Auszubildende 21 Jahre oder älter, können sie die Ausbildungsdauer mit Zustimmung des Arbeitgebers verkürzen. Darauf weist Fin Mohaupt hin, Leiter der Ausbildungsberatun g der Handelskammer Hamburg. ...weiterlesen