Nachrichten » Bildung / Beruf

Mitarbeiter muss andere Tätigkeit hinnehmen

10.03.2014

Mitarbeiter muss andere Tätigkeit hinnehmen

Wer im öffentlichen Dienst beschäftigt ist, muss es hinnehmen, wenn der Arbeitgeber ihm eine neue Tätigkeit zuweist. Das gilt, wenn die Arbeit im Vertrag nicht genau umrissen ist und die neue Tätigkeit den Fähigkeiten des Mitarbeiters entspricht. ...weiterlesen
Zurück zur letzten Seite

Nachrichten aus der Welt

BremenDelmenhorstOldenburgWilhelmshavenAmmerlandCloppenburgFrieslandKreis OldenburgKreis VechtaWesermarsch
PanoramaAutoReisenHaus / GartenComputerSportBildung / Beruf