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Bei Vortäuschen einer Dienstreise droht fristlose Kündigung

09.05.2016

Bei Vortäuschen einer Dienstreise droht fristlose Kündigung

Mitarbeitern droht die fristlose Kündigung, wenn sie eine Dienstreise nur vortäuschen und statt zu arbeiten private Termine wahrnehmen. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin und bezieht sich auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgeric hts Rheinland-Pfalz (Az.: 8 Sa 363/14). ...weiterlesen
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