Bei Vortäuschen einer Dienstreise droht fristlose Kündigung
09.05.2016
Bei Vortäuschen einer Dienstreise droht fristlose Kündigung
Mitarbeitern droht die fristlose Kündigung, wenn sie eine Dienstreise nur vortäuschen und statt zu arbeiten private Termine wahrnehmen. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin und bezieht sich auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgeric hts Rheinland-Pfalz (Az.: 8 Sa 363/14). ...weiterlesen