Elternzeitvertretung muss Schwangerschaft nicht offenbaren
21.01.2013
Elternzeitvertretung muss Schwangerschaft nicht offenbaren
In einem Vorstellungsgesprä ch müssen Frauen dem Arbeitgeber nicht sagen, dass sie schwanger sind. Das gilt auch für die Bewerbung auf befristete Stellen, in deren Arbeitszeitraum die Frau wohl selbst ausfallen wird. ...weiterlesen