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Elternzeitvertretung muss Schwangerschaft nicht offenbaren

21.01.2013

Elternzeitvertretung muss Schwangerschaft nicht offenbaren

In einem Vorstellungsgesprä ch müssen Frauen dem Arbeitgeber nicht sagen, dass sie schwanger sind. Das gilt auch für die Bewerbung auf befristete Stellen, in deren Arbeitszeitraum die Frau wohl selbst ausfallen wird. ...weiterlesen
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