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Tod des Arbeitgebers rechtfertigt ausnahmsweise Kündigung

07.04.2015

Tod des Arbeitgebers rechtfertigt ausnahmsweise Kündigung

Wenn der Chef stirbt, können Beschäftigte weiterhin ihre Leistung erbringen. Deshalb dürfen sie nicht gekündigt werden. Etwas anderes gilt, wenn das Arbeitsverhältnis untrennbar mit der Person des Arbeitgebers verbunden ist. ...weiterlesen
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