Tod des Arbeitgebers rechtfertigt ausnahmsweise Kündigung
07.04.2015
Tod des Arbeitgebers rechtfertigt ausnahmsweise Kündigung
Wenn der Chef stirbt, können Beschäftigte weiterhin ihre Leistung erbringen. Deshalb dürfen sie nicht gekündigt werden. Etwas anderes gilt, wenn das Arbeitsverhältnis untrennbar mit der Person des Arbeitgebers verbunden ist. ...weiterlesen