Schäden durch Starkregen: Auf Abschlagzahlung bestehen
31.05.2016
Schäden durch Starkregen: Auf Abschlagzahlung bestehen
Wenn Starkregen Einrichtungsgegens tände und das Haus beschädigt hat, gilt: Spätestens einen Monat nach der Schadensanzeige können Betroffene in der Regel eine Abschlagzahlung vom Versicherer fordern. ...weiterlesen