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Schäden durch Starkregen: Auf Abschlagzahlung bestehen

31.05.2016

Schäden durch Starkregen: Auf Abschlagzahlung bestehen

Wenn Starkregen Einrichtungsgegens tände und das Haus beschädigt hat, gilt: Spätestens einen Monat nach der Schadensanzeige können Betroffene in der Regel eine Abschlagzahlung vom Versicherer fordern. ...weiterlesen
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