Wer an Kreuzungen Vorfahrt hat, das regelt die Straßenverkehrs-Or dnung (StVO). Grundsätzlich gilt laut Paragraf 8: «An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt.» Die Vorfahrtsregel rechts vor links gilt auch beim Rückwärtsfahren, so der Tüv Nord.
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