Auch gegen Arbeitgeber-Willen Die Belastung in Pflegeberufen steigt durch Kostendruck und Personalmangel stetig. Arbeitgeber sind jedoch verpflichtet, auf Stationen eine Mindestbesetzung zu gewährleisten. Kiel/Berlin (dpa/tmn) - Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter vor Überlastung zu schützen - Pflegekräfte zum Beispiel. Daher kann eine vorgeschriebene Mindestbesetzung von Stationen rechtmäßig sein, und das auch gegen den Willen des Arbeitgebers.
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