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Schlechtwetter auf Vorflug: Kein außergewöhnlicher Umstand

31.05.2016

Schlechtwetter auf Vorflug: Kein außergewöhnlicher Umstand

Nur im Falle eines außergewöhnlichen Umstands muss eine Airline bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden keine Entschädigung zahlen. Das schreibt EU-Recht vor. ...weiterlesen
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