Schlechtwetter auf Vorflug: Kein außergewöhnlicher Umstand
31.05.2016
Schlechtwetter auf Vorflug: Kein außergewöhnlicher Umstand
Nur im Falle eines außergewöhnlichen Umstands muss eine Airline bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden keine Entschädigung zahlen. Das schreibt EU-Recht vor. ...weiterlesen