Gesetz der Straße
Schnell noch über die Ampel, reicht schon. Und plötzlich blitzt es. Wer das Überfahren bei Rot anzweifelt und von einer Anlage geblitzt wurde, hat schlechte Karten.
Berlin (dpa/tmn) - Eine geprüfte Blitzanlage reicht, um Zweifel darüber auszuräumen, ob ein Autofahrer noch gerade bei Gelb oder bereits bei Rot über die Ampel gefahren ist. Das lässt sich aus einem Urteil des Kammergerichts Berlin (Az.: 3 Ws (B) 649/15 ab) ableiten, auf das der ADAC hinweist.
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