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Fehler in Abrechnung für Eigentumswohnung einzeln anfechten

14.09.2015

Fehler in Abrechnung für Eigentumswohnung einzeln anfechten

Ein Fehler macht die Jahresabrechnung für Eigentümergemeinsc haften nicht zwingend ungültig. Das ist nur dann der Fall, wenn er Auswirkungen auf die gesamte Rechnung hat. Lässt sich ein falscher Kostenpunkt aber von anderen Kosten abgrenzen, gilt der Rest der Rechnung weiter. ...weiterlesen
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