Fehler in Abrechnung für Eigentumswohnung einzeln anfechten
14.09.2015
Fehler in Abrechnung für Eigentumswohnung einzeln anfechten
Ein Fehler macht die Jahresabrechnung für Eigentümergemeinsc haften nicht zwingend ungültig. Das ist nur dann der Fall, wenn er Auswirkungen auf die gesamte Rechnung hat. Lässt sich ein falscher Kostenpunkt aber von anderen Kosten abgrenzen, gilt der Rest der Rechnung weiter. ...weiterlesen