Die Betreuung von Pflegekindern mag anstrengend sein - einen arbeitsrechtlichen Anspruch auf Urlaub gibt es dabei jedoch nicht. Das Urteil im Fall einer Verwaltungsmitarbe iterin in Bonn macht klar, warum dies so ist.
Bonn (dpa/tmn) - Wer Pflegekinder aufnimmt, hat keinen Anspruch auf Urlaub von diesen. Die Kinder werden nicht im Rahmen eines Arbeitsvertrages vermittelt. In dem verhandelten Fall war eine Jugendhilfe-Mitarb eiterin der Ansicht, dass der Arbeitgeber ihr während des Arbeitsverhältniss es keinen Urlaub gewährt habe.
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