Zum Personalgespräch erscheinen müssen nur arbeitsfähige Mitarbeiter. Wer allerdings arbeitsunfähig erkrankt, ist auch nicht verpflichtet, beim Gespräch dabei zu sein, entschied ein Landesarbeitsgeric ht.
Berlin (dpa/tmn) - Wer krankgeschrieben ist, muss nicht an einem vom Arbeitgeber angeordneten Personalgespräch teilnehmen. Wird deswegen dem Mitarbeiter gekündigt, kann er sich erfolgreich dagegen wehren. In dem Fall war eine Mitarbeiterin arbeitsunfähig erkrankt.
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