Nachrichten » Bildung / Beruf

05.09.2016

Kündigung rechtmäßig: Autohändler in illegalem Autorennen

Illegale Autorennen sind strafbar - unabhängig davon, ob es sich um jemanden handelt, der im Autogeschäft arbeitet oder nicht. Der Mitarbeiter eines Autohändlers hatte deswegen gegen seine fristlose Kündigung geklagt. Düsseldorf (dpa/tmn) - Wer in einem Autohaus arbeitet, darf oder sollte sogar ein Autonarr sein. Alkoholisiert an illegalen Straßenrennen teilzunehmen, ist deswegen aber noch lange nicht erlaubt. ...weiterlesen
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