Nachrichten » Bildung / Beruf

01.08.2016

Keine Sonderregelung: Kündigungsfrist bei Haushaltshilfen

Gleiche Kündigungsfristen:  Privatangestellte Personen müssen genauso behandelt werden wie Angestellte. Das bedeutet, mit der Länge des Arbeitsverhältniss es wächst auch die Dauer der Kündigungsfrist. Berlin (dpa/tmn) - Die Kündigungsfrist richtet sich grundsätzlich nach der Länge des Arbeitsverhältniss es. Ab zwei Jahren verlängert sich die Kündigungsfrist bis hin zu einer siebenmonatigen Kündigungsfrist bei 20 Jahren Betriebszugehörigk eit. ...weiterlesen
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