Im Januar gleich freinehmen?
Den einen zieht es zum Skifahren in die Berge, den anderen nach Thailand in die Sonne: Das Jahr hat gerade erst begonnen, da steht für manchen schon der erste Urlaub an. Doch nicht jeder Mitarbeiter darf gleich freinehmen. Was geht und was nicht, erklärt ein Experte.
Heidelberg (dpa/tmn) - Draußen ist es trüb und kalt - ein Trip in die Sonne wäre da zu schön: Doch wie viel Urlaub steht einem im Januar überhaupt schon zu? Michael Eckert, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied im Vorstand des Deutschen Anwaltvereins, gibt Tipps:
...weiterlesen