Eine Fahrtenbuchauflage gegen den Halter eines Fahrzeugs ist unter Umständen nicht zulässig. So entschied das Gericht in einem verhandelten Fall, bei dem der schuldige Fahrer leicht zu ermitteln gewesen wäre.
München (dpa/tmn) - Wenn eine Behörde einen Fahrer nicht mit allen zumutbaren Mitteln ausfindig macht, muss der Halter kein Fahrtenbuch führen. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgericht shofs in München hervor.
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