Verbraucher dürfen Gas- und Stromzähler selbst ablesen
17.03.2015
Verbraucher dürfen Gas- und Stromzähler selbst ablesen
Wer am Ablesetermin für den Gas- und Stromzähler nicht zu Hause ist, hat zwei Möglichkeiten: Entweder kann er einen neuen Termin mit dem Versorger vereinbaren. In der Regel sei das aber gar nicht nötig, sagt Jürgen Schröder von der Verbraucherzentral e Nordrhein-Westfale n. ...weiterlesen