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Verbraucher dürfen Gas- und Stromzähler selbst ablesen

17.03.2015

Verbraucher dürfen Gas- und Stromzähler selbst ablesen

Wer am Ablesetermin für den Gas- und Stromzähler nicht zu Hause ist, hat zwei Möglichkeiten: Entweder kann er einen neuen Termin mit dem Versorger vereinbaren. In der Regel sei das aber gar nicht nötig, sagt Jürgen Schröder von der Verbraucherzentral e Nordrhein-Westfale n. ...weiterlesen
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