BGH regelt Schadenersatz zwischen Wohnungseigentümern
25.10.2013
BGH regelt Schadenersatz zwischen Wohnungseigentümern
Wohnungseigentümer müssen auch ohne eigenes Verschulden für Schäden aufkommen, die sie an Wohnungen anderer Eigentümer im selben Haus verursachen. Kein Anspruch auf Ausgleich besteht, wenn derselbe Eigentümer Räume an unterschiedliche Mieter vermietet. ...weiterlesen