Im Wutanfall selbst verletzt - Arbeitgeber muss weiter Lohn zahlen
30.12.2013
Im Wutanfall selbst verletzt - Arbeitgeber muss weiter Lohn zahlen
Wenn ein Angestellter krank wird, erhält er weiterhin Lohn. So will es das Gesetz. Das gilt selbst dann, wenn sich der Mitarbeiter aus Rage selbst Schaden zufügt. Alles kurz und klein schlagen sollte man aber dennoch nicht. ...weiterlesen