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Im Wutanfall selbst verletzt - Arbeitgeber muss weiter Lohn zahlen

30.12.2013

Im Wutanfall selbst verletzt - Arbeitgeber muss weiter Lohn zahlen

 Wenn ein Angestellter krank wird, erhält er weiterhin Lohn. So will es das Gesetz. Das gilt selbst dann, wenn sich der Mitarbeiter aus Rage selbst Schaden zufügt. Alles kurz und klein schlagen sollte man aber dennoch nicht. ...weiterlesen
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