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Bei Schwerbehinderten ist Kürzung der Betriebsrente möglich

09.01.2017

Bei Schwerbehinderten ist Kürzung der Betriebsrente möglich

Urteil aus Rheinland-Pfalz Menschen mit einer schweren Behinderung können ohne Abzüge bei der gesetzlichen Rente frühzeitig in den Ruhestand gehen. Dieser Anspruch gilt jedoch nicht bei einer Betriebsrente. Das zeigt ein Urteil aus Rheinland-Pfalz. Mainz (dpa/tmn) - Eine vorgezogene Betriebsrente kann auf Grundlage einer Betriebsvereinbaru ng gekürzt werden. Dies betrifft auch die vorzeitige Altersrente wegen Schwerbehinderung. Darin liegt keine Diskriminierung von Schwerbehinderten. ...weiterlesen
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