Arbeitgeber kann bei Vorruhestand neuen Job verbieten
08.06.2015
Arbeitgeber kann bei Vorruhestand neuen Job verbieten
Mitarbeiter müssen es hinnehmen, wenn der Arbeitgeber von ihnen fordert, im Vorruhestand keiner weiteren Tätigkeit nachzugehen. Eine entsprechende Regelung ist wirksam. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin. Er bezieht sich auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgeric hts Köln. ...weiterlesen