Laut Gesetz dürfen Fahrradfahrer sich auch alkoholisiert auf den Sattel schwingen. Erst bei 1,6 Promille gelten sie als absolut fahruntüchtig. Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) rät trotzdem zum Schieben nach dem Genuss alkoholischer Getränke.
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