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Arbeitgeber darf alkoholkrankem Fahrer nicht gleich kündigen

27.04.2015

Arbeitgeber darf alkoholkrankem Fahrer nicht gleich kündigen

Ein Berufskraftfahrer, der alkoholisiert einen Unfall verursacht, verletzt seine Pflichten schwer. Der Arbeitgeber darf ihm aber nicht kündigen, wenn er zum Zeitpunkt der Kündigung ernsthaft bereit ist, sich einer Therapie zu unterziehen. ...weiterlesen
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