Missgeschick als Freiberufler - Berufshaftpflicht mindert Risiko
22.04.2013
Missgeschick als Freiberufler - Berufshaftpflicht mindert Risiko
Von Sandra Ketterer, dpa Oft geht es ganz schnell: Der Installateur soll eine Wasserleitung reparieren, beschädigt aber das Gasrohr. Eine Berufshaftpflichtp olice schützt in diesem Fall vor dem Ruin. Für einige Berufsgruppen ist sie sogar vorgeschrieben. ...weiterlesen