Urteil
Ein Autofahrer parkt aus und kollidiert mit einem anderen Fahrzeug. Das Besondere: Das ausparkende Fahrzeug befand sich zwischen einer Ampel und der Wartelinie. Die Schuldfrage musste ein Gericht klären.
Frankfurt am Main (dpa/tmn) - Wartelinien vor einer Ampel empfehlen Autofahrern lediglich, hier zu warten. Sie ändern dagegen nichts an der Vorfahrt. Kommt es zum Unfall, weil etwa ein Auto zwischen dieser Linie und der Ampel auf die Straße fährt, haftet der Einbiegende.
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