Urteil der Woche
Fußballturniere sind bei vielen Belegschaften beliebt. Doch wie bei allen sportlichen Aktivitäten kommt es auch hier zu Unfällen. Ob dann ein Arbeitsunfall vorliegt, hängt vom Charakter der Veranstaltung ab.
Kassel (dpa/tmn) - Bei einer betrieblichen Gemeinschaftsveran staltung genießt man den gesetzlichen Unfallschutz. Können an der Veranstaltung auch nicht dem Unternehmen angehörende Personen teilnehmen, spricht dies aber gegen eine betriebliche Gemeinschaftsveran staltung.
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