Arbeitgeber müssen es in der Regel hinnehmen, wenn Mitarbeiter sich über ihr Gehalt austauschen. Klauseln im Arbeitsvertrag, nach denen über das Gehalt geschwiegen werden muss, sind in vielen Fällen ungültig, berichtet das Bremer Arbeitnehmermagazi n (Ausgabe 2/2016). Der Grund: Arbeitnehmer dürfen gegenüber Mitarbeitern nicht unangemessen benachteiligt werden. Um das für das Gehalt herauszufinden, bleibt nur, sich mit anderen darüber zu unterhalten.
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