Anschlussflug verpasst: Zubringer-Airline muss zahlen
01.03.2016
Anschlussflug verpasst: Zubringer-Airline muss zahlen
Ein Passagier verpasst einen Anschlussflug, weil sich der Zubringer verspätet: In diesem Fall muss die Airline des ersten Fluges eine Entschädigung wegen Verspätung zahlen - und zwar auch dann, wenn sie den Weiterflug nicht durchgeführt hat, entschied das Landgericht Berlin. ...weiterlesen