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Anschlussflug verpasst: Zubringer-Airline muss zahlen

01.03.2016

Anschlussflug verpasst: Zubringer-Airline muss zahlen

Ein Passagier verpasst einen Anschlussflug, weil sich der Zubringer verspätet: In diesem Fall muss die Airline des ersten Fluges eine Entschädigung wegen Verspätung zahlen - und zwar auch dann, wenn sie den Weiterflug nicht durchgeführt hat, entschied das Landgericht Berlin. ...weiterlesen
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