Im Arbeitszeugnis die Adresse des Mitarbeiters nicht nennen
22.04.2014
Im Arbeitszeugnis die Adresse des Mitarbeiters nicht nennen
Arbeitnehmer müssen es nicht hinnehmen, wenn in ihrem Arbeitszeugnis ihre Adresse genannt wird. Gleichzeitig können sie verlangen, dass ihre Wochenarbeitszeit angegeben ist. Keinen Anspruch haben sie dagegen auf eine Bedauernsformel. ...weiterlesen