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Im Arbeitszeugnis die Adresse des Mitarbeiters nicht nennen

22.04.2014

Im Arbeitszeugnis die Adresse des Mitarbeiters nicht nennen

Arbeitnehmer müssen es nicht hinnehmen, wenn in ihrem Arbeitszeugnis ihre Adresse genannt wird. Gleichzeitig können sie verlangen, dass ihre Wochenarbeitszeit angegeben ist. Keinen Anspruch haben sie dagegen auf eine Bedauernsformel. ...weiterlesen
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