Anspruch auf Reduzierung
Arbeitnehmer können Anspruch darauf haben, in der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten. Der Arbeitgeber muss dem Wunsch in der Regel zustimmen. Lehnt er ab, kann eine einstweilige Verfügung helfen.
Frankfurt/Main/Köl n (dpa/tmn) - Wer in Elternzeit ist, hat unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch darauf, in Teilzeit zu arbeiten. Dieser Anspruch lässt sich durch eine einstweilige Verfügung sichern. Das zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgeric hts Köln (Az. 5 Ta 71/21), auf das der Bund-Verlag verweist.
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