Urlaub von Pflegekindern: Kein Anspruch für Arbeitnehmer
29.08.2016
Urlaub von Pflegekindern: Kein Anspruch für Arbeitnehmer
Wer Pflegekinder aufnimmt, hat keinen Anspruch auf Urlaub von diesen. Die Kinder werden nicht im Rahmen eines Arbeitsvertrages vermittelt. In dem verhandelten Fall war eine Jugendhilfe-Mitarb eiterin der Ansicht, dass der Arbeitgeber ihr während des Arbeitsverhältniss es keinen Urlaub gewährt habe. ...weiterlesen