Nachrichten » Auto

07.06.2017

Geklautes Rad gekauft: Bestohlener darf es zurückverlangen

Hehlerware Gebrauchte Fahrräder sind oft günstig im Preis. Doch es kann passieren, dass man es mit Diebesgut zu tun hat. Was sollten Käufer tun, wenn der Bestohlene sein Rad entdeckt und zurück verlangt? Göttingen (dpa/tmn) - Ob auf dem Flohmarkt oder in Internet-Auktionsh äusern: Ein gebrauchtes Fahrrad kann ein echtes Schnäppchen sein. Blöd ist nur, wenn es vorher geklaut wurde und der eigentliche Besitzer seinem Rad auf die Spur kommt. Dann muss man das Rad zurückgeben. ...weiterlesen
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