Abschreibung einer Einbauküche
Ob Spüle oder Herd: Ein Vermieter muss für neue Küchengeräte viel Geld ausgeben. Bisher konnte er die Kosten im gleichen Jahr in der Steuererklärung angeben. Doch das ändert sich bald.
Berlin (dpa/tmn) - Vermieter aufgepasst: Haben sie ihre Mietobjekte mit einer neuen Einbauküche ausgestattet, dürfen sie Spüle und Herd derzeit noch direkt im Jahr der Anschaffung einzeln abschreiben. Letztmalig möglich ist das in der Steuererklärung für das Jahr 2016.
...weiterlesen