Urteil aus Berlin
Für Arbeitnehmer ist es eine wichtige Errungenschaft, wenn der Lohn im Krankheitsfall weiter gezahlt wird. Doch ist bei einer solchen Regelung davon auszugehen, dass auch Zuschläge berücksichtigt werden?
Berlin (dpa/tmn) - Werden Arbeitnehmer krank, erhalten sie vom Arbeitgeber Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Bei der Berechnung muss der Arbeitgeber Zuschläge etwa für Sonntagsarbeit aber unter Umständen nicht miteinbeziehen. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin.
...weiterlesen