Videoüberwachung an Haustür vom Mietshaus nicht erlaubt
29.02.2016
Videoüberwachung an Haustür vom Mietshaus nicht erlaubt
Vermieter und Mieter dürfen nicht ohne weiteres eine Videokamera im und am Haus einsetzen. Gemeinschaftsfläch en gelten als geschützte Räume: Der Hauseingang, der Flur oder der Aufzug dürfen daher nicht videoüberwacht werden, wie die Schleswig-Holstein ische Rechtsanwaltskamme r mitteilt. ...weiterlesen