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Streu- und Räumpflicht kann vor 7 Uhr gelten

23.11.2015

Streu- und Räumpflicht kann vor 7 Uhr gelten

Im Winter besteht für Immobilienbesitzer eine Streu- und Räumpflicht in der Regel ab 7.00 Uhr. Der Grund: Erst ab diesem Zeitpunkt muss auf den Wegen vor dem Grundstück oder dem Haus vermehrt mit Fußgängern gerechnet werden. ...weiterlesen
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