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Sonn- und Feiertagszuschläge dürfen nicht gepfändet werden

23.11.2015

Sonn- und Feiertagszuschläge dürfen nicht gepfändet werden

Schichtzulagen sowie Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit sind unpfändbar. Bei einem Insolvenzverfahren darf der Insolvenzverwalter nicht darauf zugreifen. ...weiterlesen
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