Sonn- und Feiertagszuschläge dürfen nicht gepfändet werden
23.11.2015
Sonn- und Feiertagszuschläge dürfen nicht gepfändet werden
Schichtzulagen sowie Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit sind unpfändbar. Bei einem Insolvenzverfahren darf der Insolvenzverwalter nicht darauf zugreifen. ...weiterlesen